gartenpflege

Pflege der Außenanlage

Der erste Eindruck zählt!  Das wissen Sie bestimmt so gut wie wir. Ein rundum gepflegte Außenanlage vermittelt einen seriösen Eindruck - auf den ersten Blick.

Vertrauen Sie uns Ihre Aussenanlage an - und das gesamte Drumherum.

Wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner für eine sorgfältige und professionelle Gartenpflege. Wir führen alle anfallenden Arbeiten zu Ihrer vollsten Zufriedenheit aus - egal, ob es sich um

  • Rasenpflege
  • Beetpflege
  • Fachgerechtes Zuschneiden von Ziersträuchern und Bäumen
  • Heckenschnitt
  • Obstbaumschnitt
  • Altgärtensanierung
  • Neuanlage von Aussenanlagen und Neuanpflanzungen
  • Lieferung aller Pflanzen für Ihren Garten
  • Balkon – und Terrassenbepflanzung
  • Betreuung ihres Gartens während ihres Urlaubs
  • Laubentfernung

handelt

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Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Ab 2003 können gem. § 35a EStG Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20% der Aufwendungen, maximal jedoch um
EUR 600,-. Begünstigt ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, d.h. Aufträge an

Dienstleistungsagenturen und andere selbständige Unternehmer, wie z.B. Gärtner, Fensterputzer etc.
Die Dienstleistungen müssen haushaltsnahe Tätigkeiten betreffen, die üblicherweise durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.

Die Aufwendungen müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistungen durch Beleg des Kreditinstituts nachgewiesen werden.

Neuregelung für Dienstleistungen in Privathaushalten ab 2006

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ist nunmehr verabschiedet und sieht u. a. folgende Steuerermäßigungen für Privathaushalte vor:

Für alle Handwerkerleistungen in privaten Haushalten werden unter Vorlage der Handwerkerrechnungen, in denen neben den Materialkosten die Arbeitsleistung getrennt ersichtlich ist, 20% von max. 3.000,- € jährlich, was zu einer Steuermäßigung von bis zu 600,- € führt.
Vorrausetzung ist die Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises auf das Konto des Erbringers der Leistungen.
Dieselben Vorrausetzungen gelten ebenso für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenpflege etc. wie bisher.

 weitere Info unter www.bundesfinanzministerium.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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